· Fortbildungspflicht
Keine weitere Verlängerung der Fortbildungsnachweispflicht für Zahnärzte
| Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ist die Frist für den Nachweis der 250 Fortbildungspunkte für Ärzte und Psychotherapeuten zum Jahresende verlängert worden. Wie die KZBV auf Anfrage der Redaktion mitteilte, gilt für Zahnärzte eine solche Fristverlängerung jedoch nicht. |
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie fallen viele Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse aus. Ein kontinuierliches Sammeln von Fortbildungspunkten ist dadurch deutlich erschwert. Die KBV hatte sich daher wie die KZBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt. Diese galt bereits für das zweite und dritte Quartal 2020. Auf der Webseite der KBV heißt es nun, dass eine weitere Verlängerung jetzt auch für das vierte Quartal gilt.
Der KZBV ist eine erneute Verlängerung der Frist für Zahnärzte jedoch nicht bekannt. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte in einem Schreiben an die KZBV vom 15.05.2020 unter Hinweis auf die Möglichkeit zur Onlinefortbildung eine Verlängerung von mehr als einem Quartal abgelehnt.
Quelle
- Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung; online unter iww.de/s4281 (letzter Zugriff: 25.11.2020)