· Fachbeitrag · Gastbeitrag
Prothetische Versorgung bei Gebrechlichen und Pflegebedürftigen
von Dr. Thomas Einfeldt, Hamburg, Vizepräsident der ZÄK Hamburg und Landesbeauftragter der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ)
| Prothetische Versorgung bei Gebrechlichen und Pflegebedürftigen wird für immer mehr Zahnarztpraxen in ihrem Behandlungsalltag relevant. Dabei wird es auch darum gehen, dass die prothetische Versorgung dem Allgemeinzustand des Patienten angemessen sein soll. Was ist dabei grundsätzlich zu beachten? |
Planung mit Augenmaß
Natürlich sollte bei jedem Patienten der Allgemeinzustand berücksichtigt werden, aber Pflegebedürftige ‒ die manchmal wegen beginnender Mobilitätseinschränkungen schon länger nicht mehr beim Zahnarzt waren, weisen durchaus auch alten Zahnersatz auf, der nach strengen prothetischen Kriterien komplett erneuert werden müsste, um wirklich wieder komfortabel und ästhetisch zu sein.
Zeigt sich dann aber bei der Untersuchung, dass der Patient wegen Schluckstörungen oder Linksherzinsuffizienz oder anderer zusätzlicher Diagnosen durch eine Abnahme alter abgenutzter Kronen und Neupräparation möglicherweise stark belastet wird, muss wirklich abgewogen werden: Was ist zu riskant, selbst wenn der Patient grundsätzlich einwilligt? Wie berate ich? Lassen sich Verblendungen reparieren? Muss es wirklich eine neue Teleskopkrone sein oder kann eine Modellguss-Klammer auch zum Erfolg der Versorgung beitragen?
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