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  • 21.07.2016 · Fachbeitrag · Minimalinvasive Versorgung

    Adhäsivbrücken – endlich auch von den Krankenkassen anerkannt

    | Ein- oder zweiflügelige einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst zum Ersatz eines Schneidezahns stehen ab 1. Juli 2016 jedem gesetzlich Versicherten als Regelversorgung zur Verfügung. Solche Adhäsivbrücken sind seit Jahren eine wissenschaftlich anerkannte Therapiemethode, mit der Lücken unter Schonung der Zahnsubstanz mit einem ästhetisch überzeugenden Ergebnis versorgt werden können. |