· Fachbeitrag · Pharmakologie
Zahnärztliche Antibiotikaverordnungen: Langsame Abkehr vom umstrittenen Clindamycin
| Antibiotika gehören zu den am häufigsten verordneten Arzneimitteln in der Zahnmedizin. Der Anteil der zahnärztlichen Antibiotikaverordnungen stieg in den vergangenen sechs Jahren um knapp 17 Prozent. Die Struktur der zahnärztlichen Verordnungen hat sich jedoch verändert: Das umstrittene Clindamycin wird zwar deutlich weniger verordnet ‒ aber immer noch zu häufig! |
Zahnärzte verordnen mehr Antibiotika
Im Jahr 2014 wurden 373,7 Millionen Tagesdosen Antibiotika im Wert von 699,3 Millionen Euro verordnet. Zwar ist die Gesamtzahl der Antibiotikaverordnungen von niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten zwischen 2008 und 2014 um rund 7,8 Prozent gesunken. Dder Anteil der zahnärztlichen Antibiotikaverordnungen aber stieg in diesem Zeitraum gegen den Gesamttrend um 16,7 Prozent. [1] [2]
Struktur der Antibiotikaverordnungen hat sich geändert
Die Struktur der zahnärztlichen Verordnungen hat sich jedoch deutlich verändert. So wurde Amoxicillin deutlich häufiger als Clindamycin verordnet. 2008/09 hatte der Wirkstoff Clindamycin noch mehr als 50 Prozent der Verordnungen ausgemacht. Diese Veränderung ist möglicherweise durch Hinweise auf gesteigerte Resistenzquoten und gravierende Nebenwirkungen bei Clindamycin zu erklären.
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