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  • · Fachbeitrag · Pharmakotherapie

    Arzneiverordnung durch Zahnärzte: Medizinisch fraglich, ökonomisch schädlich

    | Die aktuelle Literatur zeigt, dass Zahnärzte international ‒ und auch in Deutschland ‒ zu den unnötigen Arzneiverordnungen beitragen. Besonders der Einsatz der „dentalen Leitmedikamente“ Clindamycin und Dolomo ® TN ist nach Ansicht von Wissenschaftlern medizinisch fraglich bis unsinnig. [1] Dass die Verordnungspraxis bei den Zahnärzten manchmal am aktuellen medizinischen Kenntnisstand, wie er sich aus den einschlägigen Leitlinien ergibt, vorbeigeht, sei beunruhigend, urteilt der Pharmazeut Prof. Dr. Gerd Glaeske von der Universität Bremen. |

     

    Erstmals wurden im Jahr 2012 von der BARMER GEK die Arzneimittelverordnungen von Zahnärzten analysiert ‒ hier zeigen sich in der Zahnmedizin gravierende Unterschiede gegenüber der Pharmakotherapie in der Human­medizin: In der Antibiotikaversorgung werden Mittel mit Clindamycin bevorzugt, die teurer sind und nicht besser wirken als Amoxicillin, das auch in den Leitlinien der DGZMK empfohlen wird. [2]

     

    Interessanterweise wird Clindamycin besonders häufig von frisch approbierten Zahnärzten verordnet, während ältere Kollegen mehr zu Amoxicillin tendieren ‒ die Ursache für diese eklatanten Unterschiede ist unklar, wird doch die Pharmakologie im Zahnmedizin-Studium an fast allen deutschen Universitäten von humanmedizinischen Dozenten gelehrt. [3]