· Fachbeitrag · Risikogruppen
Pflegebedürftige und Behinderte ‒ von der Zahnmedizin vergessen?
| Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sind auch zahnmedizinische Risikogruppen. Eine Übersichtsarbeit des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) zeigt, dass die Mundgesundheit und die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderungen deutlich schlechter sind als beim Bevölkerungsdurchschnitt. |
Allein durch die demographische Entwicklung wird der Anteil der Pflegebedürftigen in Deutschland ansteigen. Mangelnde Mundhygiene und deutlich schlechtere klinische Werte sind nicht zuletzt der Überforderung und der Unwissenheit des Personals und der Angehörigen geschuldet. Dabei darf man sich nicht auf die Selbsteinschätzung der Pflegebedürftigen verlassen, die wohl auch mit schlechten Bedingungen zufrieden sind: Die subjektive Beurteilung zur eigenen oralen Situation (einschließlich ihrer möglicherweise resignativ-verzerrenden Bewältigung) spiegelt nicht die klinisch objektiven Gegebenheiten wider: Bei der Hälfte aller Pflegebedürftigen in Heimen vergehen zwischen zwei Zahnarztterminen mehr als 22 Monate!
Die in diesem Review präsentierten Daten zeigen auch, dass Menschen mit geistiger Behinderung eine höhere Karieserfahrung, einen niedrigeren zahnmedizinischen Sanierungsgrad und deutlich mehr fehlende Zähne haben als Menschen ohne Behinderung. Aus diesen Daten lässt sich schließen, dass Patienten mit geistiger Behinderung im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung viel später bzw. nicht so regelmäßig einen Zahnarzt aufsuchen. Gerade bei Kindern ist der Unterschied zur Allgemeinbevölkerung deutlich. 12-Jährige, die mit einer Behinderung leben, erleiden bis zu 25-mal häufiger einen Verlust bleibender Zähne als der Durchschnitt der Altersgruppe. Bissar et al. konnten jedoch auch zeigen, dass es recht einfach möglich ist, bei vielen Kindern mit geistiger Behinderung bleibende Molaren mit Fissurenversiegelungen zu versorgen, was die mittlere Karieserfahrung deutlich reduziert.
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