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  • · Fachbeitrag · ZR-Fachgespräch

    „Leitsymptome der obstruktiven Schlafapnoe sollten abgefragt werden!“

    | Die Schlafmedizin beschäftigt sich mit schlafbezogenen Atmungsstörungen, deren häufigste die obstruktive Schlafapnoe (OSA) ist. Der zahnärztlichen Praxis kommt bei der Erkennung einer OSA eine bedeutende Rolle zu. Dies nicht nur, weil die Therapieoption „Unterkieferprotrusionsschiene“ (UPS) in ihr Fachgebiet fällt, sondern insbesondere, weil Patienten hier häufig regelmäßig vorstellig werden und Zahnärztinnen und Zahnärzte deshalb bei entsprechender Anamnese und klinischen Auffälligkeiten anhand geeigneter Fragebögen ein OSA-Screening durchführen können. Dass dann der Patient in die fachärztliche schlafmedizinische Expertise übergeben werden sollte und warum verschiedene Therapieoptionen heute miteinander sinnvoll kombiniert werden, um die Akzeptanz der Behandlung zu erhöhen, erläutert Dr. med. dent. Emil Krumholz im ZR-Fachgespräch mit Dr. med. dent. Ulrike Oßwald-Dame. |

     

    Redaktion: Herr Dr. Krumholz, womöglich ist die Zahnarztpraxis die erste, die Patienten auf eine mögliche Schlafstörung ansprechen bzw. aufmerksam machen kann. Gleichzeitig ist in vielen Anamnesefragebögen keine Frage zu Schlafstörungen enthalten. Wie werden Praxen hier ihrer Verantwortung gerecht und welche Screening-Technik sollte routinemäßig in die zahnärztliche Befundung mit aufgenommen werden?

     

    Krumholz: Tatsächlich stehen wir hier als Zahnärzte in der Pflicht. Als Arztgruppe, die ihre Patienten in der Regel bis zu zweimal jährlich sieht, fällt eine erhebliche Verantwortung auf uns, nicht nur bei der Therapie, sondern vor allem bei der Erkennung und der Prävention von Schlafstörungen.