01.02.2006 | Allgemeine Zahnheilkunde
ASS-Prophylaxe muss vor Extraktionen nicht abgesetzt werden
Vor einer Zahnextraktion müssen Patienten, die Acetylsalicylsäure zur Thromboembolie-Prophylaxe nehmen, auf das Medikament nicht verzichten. Ein Absetzen der Medikation mit 100 mg Acetylsalicylsäure ist unter Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses nicht zu rechtfertigen, warnen Hemelik et al.
Die prospektive Studie an der Universität Bonn untersuchte die Nachblutungskomplikationen nach Zahnextraktion: Bei 65 Patienten wurden unter der Medikation mit 100 mg ASS zur Thromboembolie-Prophylaxe (ASS-100-Gruppe) 151 Zähne sowie bei 252 blutgesunden Patienten (Kontrollgruppe) 543 Zähne extrahiert und in beiden Gruppen die Blutungskomplikationen kontrolliert.
Es ergab sich kein eindeutiger Unterschied bezüglich der Blutungshäufigkeit zwischen den beiden Gruppen: 1,54 Prozent in der ASS-100-Gruppe bzw. 1,59 Prozent in der Kontrollgruppe. In beiden Gruppen traten keine Nachblutungen gravierender Art oder gar nicht beherrschbare Blutungen auf. Alle aufgetretenen Blutungen waren gut zu therapieren.
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