23.04.2009 | Allgemeine Zahnheilkunde
Häusliche Gewalt: Misshandlungen erkennen - und dokumentieren!
In den meisten Fällen sind Opfer häuslicher Gewalt nicht in der Lage, allein die Gewaltspirale zu durchbrechen. Durch die richtige und gerichtsverwertbare Dokumentation von Gewaltverletzungen können diese Patienten bei ihrem Weg aus der Gewalt heraus und insbesondere bei einem Gerichtsverfahren unterstützt werden. Immerhin die Hälfte der von der Rechtsmedizin dokumentierten Fälle führt zu einer Gerichtsverhandlung.
Wenn eine Zahn- oder Kieferverletzung behandelt werden muss, ist die Hürde der Gewaltopfer nicht ganz so hoch, sich an den behandelnden Zahnarzt zu wenden. Nicht selten ist es gerade der Zahnarzt, der als erster oder einziger Mediziner aufgesucht wird, weil Schäden im Kiefer- und Zahnbereich eben nicht unbehandelt ausheilen. Daher kommt es darauf an, dass Zahnmediziner bei der Diagnostik von Verletzungen Gewalttaten in Betracht ziehen, auch wenn das Gewaltopfer dies von sich aus nicht anspricht. Hier sind Zahnärzte gefordert, sensibel die Patienten anzusprechen und sie zu ermutigen, sich professioneller Hilfe oder gar Ermittlungsbehörden anzuvertrauen.
Für eine strafrechtliche Verfolgung müssen körperliche Schäden unbedingt genauestens dokumentiert werden. Bei allen unklaren Verletzungen muss immer Misshandlung als eine Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Daher ist es unabdingbar, die rechtsmedizinische Befunddokumentation mit einzubeziehen. Zusätzlich ist ein Foto zur Dokumentation empfohlen.
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