30.11.2010 | Allgemeine Zahnheilkunde
Instrumentelle Funktionsanalyse bei CMD: Nutzen nicht validiert
Neben der klinischen Untersuchung und bildgebenden Verfahren werden instrumentelle Funktionsanalysen als Untersuchungsverfahren bei kraniomandibulären Funktionsstörungen (Fehlregulationen der Muskel- oder Kiefergelenkfunktion) durchgeführt. Instrumentelle Funktionsanalysen sind derzeit nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten und daher nicht als GKV-Leistung abrechnungsfähig.
Die instrumentelle Funktionsanalyse ist auf Basis der publizierten wissenschaftlichen Evidenz gegenüber der klinischen bisher nicht systematisch und unabhängig validiert. Es ist unklar, ob die Durchführung einer instrumentellen neben einer klinischen Funktionsanalyse empfehlenswert zur Diagnostik von kraniomandibulären Funktionsstörungen ist, urteilen Tinnemann et al.
Von der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) werden zwar sogenannte wissenschaftliche Stellungnahmen zur Funktionsanalyse herausgegeben. Diese Stellungnahmen haben nach Ansicht der Autoren jedoch nicht den Charakter einer systematischen Entscheidungshilfe oder Handlungsempfehlung für angemessene zahnärztliche Vorgehensweise bei CMD und wurden deshalb nicht weiter berücksichtigt. Auch Studien, die die instrumentelle Funktionsanalyse zur Diagnose von kraniomandibulären Funktionsstörungen im Vergleich zur klinischen Funktionsanalyse beurteilen, fehlen - so die Kritik der Autoren.
- P Tinnemann et al.: Zahnmedizinische Indikationen für standardisierte Verfahren der instrumentellen Funktionsanalyse unter Berücksichtigung gesundheitsökonomischer Gesichtspunkte. Köln, 2010
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