29.08.2008 | Allgemeine Zahnheilkunde
Somatoforme Störungen in der Allgemeinzahnarztpraxis
Das Charakteristikum der somatoformen Störungen ist die wiederholte Darbietung körperlicher Symptome in Verbindung mit hartnäckigen Forderungen nach medizinischen Untersuchungen trotz wiederholter negativer Ergebnisse und Versicherung der Ärzte, dass die Symptome nicht körperlich begründbar sind. Ist aber irgendeine Organpathologie vorhanden, dann erklärt sie nicht die Art und das Ausmaß der Symptome oder das Leiden und die innerliche Beteiligung des Patienten.
Von besonderer Bedeutung in der Zahnmedizin ist die anhaltende somatoforme Schmerzstörung, deren Hauptsymptom ein andauernder, schwerer und quälender Schmerz ist, der organisch nicht – ausreichend – erklärt werden kann. In der Zahnarztpraxis entstehen derartige Schmerzen häufig im Gefolge einer Zahnbehandlung – zum Beispiel nach einer Extraktion, Wurzelbehandlung oder einer prothetischen Versorgung – und bestehen fort, auch wenn die Schmerz verursachende Gewebeschädigung abgeheilt ist. Die Ätiologie der Schmerzchronifizierung ist noch nicht abschließend geklärt, psychosoziale Faktoren sind jedoch von hoher Relevanz.
Dabei handelt es sich zum einen um Belastungen und Traumatisierungen in der Lebensgeschichte, wobei nicht selten ein belastendes Lebensereignis dem Beschwerdebeginn vorausgeht (zum Beispiel Tod des Partners, Verlust des Arbeitsplatzes). Zum anderen tragen komorbide psychische Störungen – insbesondere Depression und Angst – zur Schmerzchronifizierung bei. Am besten untersucht ist der Zusammenhang von Schmerz und Depression, wobei beide Krankheitsbilder sich wechselseitig aufrechterhalten und verstärken.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig