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  • 23.12.2009 | Trendbericht

    Der GOZ-Anteil wird immer wichtiger

    Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird immer wichtiger für die Abrechnungs- und Einnahmeseite der Zahnärzte. So lag im Jahr 2008 der Anteil der Einnahmen, der nicht über die KZV vereinnahmt wurde, pro Praxisinhaber im Westen bei gut 50 Prozent und im Osten bei knapp 35 Prozent. Im Jahr 2000 lag dieser Anteil im Westen bei 40 Prozent und im Osten bei 25 Prozent.  

     

    Innerhalb der GOZ-Analysedaten entfielen 2008 43,2 Prozent des Honorarvolumens auf konservierende Leistungen (47,4 Prozent im Jahr 2000), 20,1 Prozent auf Leistungen der Parodontologie (17,6 Prozent im Jahr 2000), 12,5 Prozent auf prothetische Leistungen (14,3 Prozent im Jahr 2000) und 10 Prozent auf allgemeine zahnärztliche Leistungen (10 Prozent im Jahr 2000).  

     

    Gegenüber 2000 sind die stärksten relativen Veränderungen bei den am Honorarvolumen gemessen kleinen Leistungsabschnitten der Implantologie (2008: 3,1 Prozent; 2000: 1 Prozent) sowie den prophylaktischen Leistungspositionen (2008: 2,0 Prozent; 2000: 1,4 Prozent) festzustellen.  

     

    Anteil des Honorarvolumens der GOZ-Leistungsabschnitte am Gesamtvolumen der GOZ in den Jahren 2000 und 2008

    Leistungsabschnitte  

    2000  

    2008  

    Allgemeine zahnärztliche Leistungen  

    10,0 %  

    10,0 %  

    Prophylaktische Leistungen  

    1,4 %  

    2,0 %  

    Konservierende Leistungen  

    47,4 %  

    43,2 %  

    Chirurgische Leistungen  

    2,5 %  

    2,5 %  

    Parodontologie  

    17,6 %  

    20,1 %  

    Prothetische Leistungen  

    14,3 %  

    12,5 %  

    Kfo-Leistungen  

    0,7 %  

    0,9 %  

    Aufbissbehelf und Schienen  

    1,8 %  

    2,2 %  

    FunktionsanalytischeTherapie  

    3,2 %  

    3,5 %  

    Implantologische Leistungen  

    1,0 %  

    3,1 %