· Fachbeitrag · CME-Beitrag
Bisphenol A in Restaurationsmaterialien
| Bisphenol A ist nicht nur in vielen Konsumartikeln enthalten, sondern kann auch aus Dentalwerkstoffen freigesetzt werden. Ob das eine relevante Menge ist, die eine potenzielle gesundheitsschädliche Wirkung nach sich zieht, wird immer wieder diskutiert. |
Systemische Wirkungen von Bisphenol A und Derivaten
Unter vielen endokrin-wirkenden Stoffen steht Bisphenol A (BPA) im Vordergrund der Diskussion, auch in der Zahnmedizin. Hier spricht man von der potenziellen Östrogenität von Dentalmaterialien [1], weil BPA als synthetische Substanz das natürliche weibliche Sexualhormon Östrogen in der Wirkung nachahmen kann [2]. Man nimmt an, dass BPA Wirkungen z. B. auf die intrazelluläre Ca2+ fördernde Herzrhythmusstörung bei Frauen, den Fortpflanzungszyklus oder auf die B-Zellen der Speicheldrüsen haben kann, die die Insulinproduktion beeinflussen und damit eine Rolle bei Diabetes mellitus Typ 2 spielen. Weiter wird angenommen, dass BPA durch den Plazentaaustausch sich auf den Fötus schädlich auswirken kann [1]. Auch ist eine Verzögerung der neurologischen Entwicklung oder eine mögliche Erhöhung der Inzidenz von (Brust-)Krebs im Gespräch [3]. In der EU ist BPA deshalb seit 2016 als reproduktionstoxisch und seit 2017 aufgrund seiner hormonellen Wirkung als besorgniserregender Stoff eingestuft [2].
In der Zahnmedizin steht ebenfalls im Fokus das Monomer Bisphenol A-glycidyl methacrylat (Bis-GMA), das am häufigsten verwendete BPA-Derivat in Dentalkompositen; weitere sind z. B. ethoxyliertes Bisphenol A-Glykolmethacrylat (Bis-EMA), Polycarbonat-modifiziertes Bis-GMA (PC-Bis-GMA) und Bisphenol A-Polyethoxymethacrylat (Bis-MPEPP). Der Gewichtsprozentsatz des BPA-Derivats in Kompositen kann zwischen 5 und 20 % für Bis-GMA, 1 bis 5 % für Bis-EMA und zwischen 5 und 10 % für Bis-MPEPP betragen [3].
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