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  • · Fachbeitrag · CME-Beitrag

    Polypharmazie und Wechselwirkungen bei Analgetika-Verordnung

    | Polypharmazie, also die simultane Einnahme von mindestens fünf verordneten Medikamenten, ist insbesondere bei Personen über 65 Jahren relevant. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten auch bei Verschreibungen von Analgetika umsichtig vorgehen, um potenzielle Wechselwirkungen mit der bestehenden Medikation zu vermeiden [1]. |

    Mögliche Erhöhung des kardiovaskulären Risikos durch Kombination von Analgetika und Antihypertonika

    Es besteht die Möglichkeit von Wechselwirkungen zwischen Antihypertonika und gängigen Schmerzmitteln wie Ibuprofen, Diclofenac oder Paracetamol, insbesondere bei langfristiger Einnahme der Analgetika über einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen. Bei kurzfristiger Verabreichung, beispielsweise nach einem operativen Eingriff, ist eine Erhöhung des kardiovaskulären Risikos bei Patienten mit Bluthochdruck nicht zu erwarten. Selektive Cox-2-Hemmer (selektive Inhibitoren der Cyclooxygenase-2), als Untergruppe der nicht steroidalen Antiphlogistika/Antirheumatika (NSAR), mit den Wirkstoffen Rofecoxib, Celecoxib und Parecoxib können allerdings zu einer Erhöhung des kardiovaskulären Risikos bei gleichzeitiger Einnahme von Blutdrucksenkern auch bei kurzfristiger Einnahme führen [1].

    Kombi aus Analgetika und Antidepressiva kann zu erhöhter Blutungsneigung führen

    Saure Analgetika wie Acetylsalicylsäure, Ibuprofen, Diclofenac und Naproxen können bei Patienten, die gleichzeitig Antidepressiva einnehmen, eine erhöhte Blutungsneigung verursachen. Dies tritt insbesondere auf, wenn diese Analgetika in hohen Dosierungen und über einen längeren Zeitraum eingenommen werden. Die verstärkte Blutungsneigung resultiert aus der thrombozytenaggregationshemmenden Wirkung der Antidepressiva [1].