· Fachbeitrag · Konsensuskonferenz
Kölner Defektklassifikation (CCARD) als Leitfaden bei Knochenaugmentationen
| Die 8. Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) des BDIZ EDI hat eine einfache, therapieorientierte Defektklassifikation für Regelfallversorgungen vorgestellt. Die „Kölner Defektklassifikation“ CCARD basiert auf der Angabe von drei Codes, um einen Defekt am Alveolarfortsatz möglichst umfänglich und im Hinblick auf die therapeutischen Möglichkeiten zu beschreiben. |Quelle: Kölner Defektklassifikation (CCARD) des BDIZ EDI, 2013
Die Defektklassifikation unterteilt Fehlvolumina des Alveolarfortsatzes unbeachtet ihrer Ätiologie nach vertikalen, horizontalen und kombinierten Defekten (H, V, K), gegebenenfalls in Verbindung mit einer Sinusdefektsituation (+S). Zudem wird der Augmentationsbedarf (1: < 4 mm, 2: 4-8 mm, 3: > 8 mm) und defektbegrenzende Kiefergeometrie (i: intern, innerhalb der Kieferkammgeometrie versus e: extern, außerhalb der Kieferkammgeometrie) berücksichtigt und anhand der aktuellen Literatur Empfehlungen zu möglichen Therapieansätzen für Regelfallversorgungen ausgesprochen. Durch diese Codierung wird jeder Defekt mit einem Buchstaben/Zahlencode eindeutig beschrieben.
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