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  • · Kindeswohlgefährdung

    Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Expertise für den oralen Bereich

    Bild: ©MQ-Illustrations - stock.adobe.com

    | Orale Verletzungen können bei zweifelhafter Anamnese ein Anzeichen von körperlicher Misshandlung sein, doch gibt es keinen Grenzwert für die Anzahl kariöser Zähne, die zwangsläufig zu der Diagnose Vernachlässigung führen. Auf welche Anzeichen sollten Zahnärzt*innen daher besonders achten und wie sich im Verdachtsfall verhalten? Die Kinderschutzleitlinie gibt in einem eigenen Kapitel zur zahnärztlichen Untersuchung Antworten auf diese wichtigen Fragen. [1] |

    Dentale Veränderungen als Indikator für Vernachlässigung

    Die American Academy of Pediatric Dentistry definiert „dentale Vernachlässigung“ als „das vorsätzliche Versäumnis eines Elternteils oder Vormunds, eine Behandlung zu suchen und durchführen (zu lassen), die erforderlich ist, um ein Maß an Mundgesundheit sicherzustellen, das für eine angemessene Funktion und Freiheit von Schmerzen und Infektionen unerlässlich ist.“ In Deutschland besteht für Eltern leider nur die Pflicht, ein Kind zu bestimmten (Vorsorge-)Untersuchungen dem Arzt, jedoch nicht dem Zahnarzt vorzustellen. Und das, obwohl einige Autoren dentale Veränderungen als einen frühen und sensitiven Indikator für medizinische Vernachlässigung ansehen.

    Zahnerkrankungen können Kindeswohlgefährdung aufdecken

    Insbesondere unversorgte tief kariöse Läsionen können ein Indiz für Kindeswohlgefährdung sein. In einer Studie, in der bei Kindern aufgrund massiv kariöser Zähne zahlreiche Zähne entfernt werden mussten, konnte festgestellt werden, dass 23 % der Kinder einige Jahre später in den Registern von sozialen Diensten wiederzufinden waren. Etwa die Hälfte dieser Kinder (13 %) war zum Zeitpunkt der Zahnentfernungen den Diensten noch nicht bekannt. [2] Umgekehrt zeigte eine Studie, dass 86 Prozent der Kinder, die von Zahnärzten an soziale Dienste aufgrund von (dentaler) Vernachlässigung gemeldet wurden, zuvor den sozialen Diensten bereits bekannt waren [3].