· CME-Beitrag
Rauchen und Diabetes: Parodontitis-Risikofaktoren immer abklären
| Steht der Verdacht auf Parodontitis im Raum, gehören zur sorgfältigen Abklärung eine allgemeine und spezifische Anamnese, der klinische Befund und Röntgenaufnahmen zur Beurteilung der knöchernen Situation. Dabei sind Zahnmediziner auch angehalten, parodontitisspezifische Risikofaktoren wie Rauchen oder Diabetes mit einzuordnen. Hier bietet es sich auch an, Patienten auf die Möglichkeit von Diabetes-Risikotests Internet aufmerksam zu machen (z. B. diabetesstiftung.de/findrisk oder diabetesde.org/risikotest ): Betroffene leben mitunter acht Jahre mit einem unentdeckten Typ-2-Diabetes bis die Diagnose erfolgt. [1, 3] |
15-fach höheres Parodontitisrisiko bei Rauchern
Je nach Rauchverhalten entwickeln Raucher bis zu 15-mal wahrscheinlicher eine Parodontitis als Nichtraucher. Ist die Erkrankung manifestiert, verschlechtern Risikofaktoren wie Rauchen oder Diabetes die Situation weiter. Dabei treten bei Rauchern erste Symptome wie Zahnfleischbluten aufgrund der verringerten Durchblutung kleiner Gefäße seltener auf. In diesem Sinne maskiert das Rauchen den tatsächlichen Entzündungszustand der Gingiva und des Zahnhalteapparates. Mit der Rauch-Intensität steigt zudem die Wahrscheinlichkeit für den Abbau von Zahnhaltefasern und Knochen in der entzündeten Region. Die Folge sind Zahnlockerungen, weshalb parodontal erkrankte Raucher häufiger von Zahnverlust betroffen sind. Hinzu kommt, dass sie auf eine Parodontitisbehandlung deutlich schlechter ansprechen als nicht rauchende Patienten. [2]
Einstufung: Nichtraucher, Raucher, ehemalige Raucher
Die PAR-Richtlinie stuft Nichtraucher mit Grad A ein, Patienten, die weniger als 10 Zigaretten pro Tag rauchen mit Grad B und ordnet jene mit 10 Zigaretten pro Tag und mehr als Raucher Grad C ein. Aber auch der Konsum anderer Tabakwaren wie Pfeife oder Ähnlichem wie Shisha, E-Zigarette oder Verdampfer wird ebenfalls dokumentiert und mit Grad B bewertet. In anderen Fällen obliegt es dem Zahnarzt, eine begründete Einordnung vorzunehmen. Als ehemalige Raucher werden jene ab dem Zeitpunkt des Aufhörens angesehen, wobei die Richtlinie auf verschiedene Klassifikationen verweist (Tonetti et al. 2018, Lang & Tonetti 2003). [3]
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