· Therapie
Umfassende Parodontitisbehandlung wird Kassenleistung
| Endlich findet die strukturierte Parodontalbehandlung als Gesamtkonzept Eingang in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mundhygieneinstruktion, subgingivales Debridement und unterstützende Parodontaltherapie (UPT) stehen somit allen Patienten offen. |
GKV-Katalog nun an aktuellen Forschungsstand angepasst
Bekanntermaßen entsprach der GKV-Leistungskatalog jahrzehntelang nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen über den nachhaltigen Nutzen einer fundierten, strukturierten Parodontalbehandlung. Dieser Missstand ist mit dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), künftig Teile der Vor- und die Nachbehandlung der strukturierten Parodontitistherapie über die gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar zu machen, aufgehoben worden. „Diese Entscheidung ist ein versorgungspolitischer Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Verbesserung der Mundgesundheit“, so Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Umsetzung Mitte 2021
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und tritt ‒ im Fall der Nichtbeanstandung ‒ zum 01.07.2021 in Kraft. Die nun folgenden Verhandlungen von KZBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss müssen bis dahin abgeschlossen sein. Zum 01.07.2021 werden die neuen Leistungen zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) dann den Patienten in vertragszahnärztlichen Praxen zur Verfügung stehen.
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