26.08.2024 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zum AGG.
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23.08.2024 · Nachricht aus AA · Anwaltsmarketing
Der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltschaft hat sich durch die ständig steigenden Zulassungszahlen, aber auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz weiter verschärft. Wer jetzt nicht reagiert, wird erhebliche Honorareinbußen hinnehmen müssen. Nach einer BRAK-Umfrage wollen daher fast zwei Drittel aller Kanzleien den Umfang ihrer Öffentlichkeitsarbeit in den nächsten 12 Monaten steigern. Wir helfen Ihnen dabei!
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21.08.2024 · Nachricht aus AA · Außerordentliche Kündigung
Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters.
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19.08.2024 · Nachricht aus AA · Arbeitszeit
Leere Geschäfte, ruhige Telefone und eine Abwesenheitsnotiz nach der anderen: Während der Sommerferien geht es in vielen Unternehmen deutlich ruhiger zu als im Rest des Jahres. Wer in dieser Zeit weniger arbeiten kann als vertraglich vorgeschrieben, sammelt leicht Minusstunden. Ein Beitrag der Deutschen Vermögensberatung erklärt, wann das zum Problem werden kann und wie die Gesetzeslage zu dem Thema ist.
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14.08.2024 · Fachbeitrag aus AA · AGG
Die Neuausschreibung einer Stelle ist für sich genommen kein Indiz für eine Diskriminierung aufgrund des Alters oder des Geschlechts.
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14.08.2024 · Fachbeitrag aus AA · Urlaub
Urlaubsrechtlich besteht für die Zeit der völligen Freistellung im Sabbatical kein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Erholungsurlaub. Da der gesetzliche Urlaubsanspruch jahresbezogen zu ermitteln ist, ist bei
einer geringeren völligen Freistellung als 12 Monate der Urlaubsanspruch für das betreffende Jahr zeitanteilig zu berechnen.
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09.08.2024 · Nachricht aus AA · Arbeitszeugnis
Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt.
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07.08.2024 · Nachricht aus AA · Kündigungsrecht
Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der ArbN auf das Arbeitsentgelt, das ihm der ArbG für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Das ergibt sich aus § 11 Nr. 2 KSchG. In entsprechenden Fällen wird oft darüber gestritten, obb eine bestimmte Tätigkeit zumutbar ist oder nicht.
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