26.02.2024 · Fachbeitrag aus AA · Nach dem Arbeitsverhältnis
Es gibt keinen Anspruch auf Löschung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Art. 17 DSGVO, wenn die Abmahnung Gegenstand einer Schadenersatzklage ist.
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26.02.2024 · Fachbeitrag aus AA · Datenschutz
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h
DSGVO muss auch die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllen.
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26.02.2024 · Nachricht aus AA · Auslegung
Eine Vertragsklausel, die ein Arbeitsverhältnis unter einen „Vorbehalt der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ stellt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine auflösende Bedingung im Sinne von § 21 TzBfG handelt.
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26.02.2024 · Nachricht aus AA · IWW-Webinare
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
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26.02.2024 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zur Probezeit und zur Teilzeittätigkeit.
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26.02.2024 · Fachbeitrag aus AA · Formale Zeugnisanforderungen
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss auf dem offiziellen Briefpapier des ArbG ausgestellt werden. Ein Firmenstempel allein ist nicht geeignet, den formalen Anforderungen zu genügen. Zudem darf ein Schriftstück, das als Zeugnis bezeichnet wird, bei einem Dritten nicht den Eindruck erwecken, dass der ArbG lediglich den Entwurf eines Zeugnisses des ArbN oder einer dritten Person unterzeichnet hat, ohne sich mit dem Inhalt wirklich zu identifizieren.
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26.02.2024 · Nachricht aus AA · Prozesskostenhilfe
Darf eine Partei, der PKH für eine Kündigungsschutzklage bewilligt wurde, im Verfahren auch gleich gegen Abmahnungen vorgehen?
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16.02.2024 · Fachbeitrag aus AA · Lohnabrechnung
Ein Zettel voller Daten, Zahlen und Abkürzungen: Hier wird eine Summe dazu addiert, dort ein Betrag abgezogen. Verständlich ist die Lohnabrechnung meist nur für die Buchhaltung. Der ArbN schaut in aller Regel lediglich auf die unterste Zeile, den Auszahlungsbetrag. Der Beitrag zeigt, wie man auch die anderen Daten versteht.
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