· Fachbeitrag · Hausarzt-EBM
Chronikerzuschlag - Das aktuelle Quartal zählt mit
| In AAA 08/2013, Seite 8 und der Sonderausgabe zum Hausarzt-EBM 2013 hatten wir - gestützt auf den Wortlaut der Bestimmung - die Auffassung vertreten, dass der „Zeitraum der letzten vier Quartale“ die vier Quartale vor dem Abrechnungsquartal umfasst. KBV und KVen haben sich jedoch inzwischen darauf verständigt, dass bei der Bestimmung des Zeitraumes „der letzten vier Quartale“ das aktuelle Abrechnungsquartal mitzählt. |
Definition in der Präambel zum Abschnitt 3.2.2 (4.2.2)
Das Erfordernis einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung ist in der Präambel zum Abschnitt 3.2.2 (4.2.2) wie folgt definiert:
Wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung müssen
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