· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Chance auf doppelten Zuschlag für die Anlage des Notfalldatensatzes besteht nur einmal pro Patient!
| Seit dem 20.10.2020 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf die Erstellung, Speicherung und Aktualisierung eines Notfalldatensatzes ( AAA 11/2020, Seite 7 ). Dabei wird ein Jahr lang der Zuschlag für die erstmalige Anlage des Notfalldatensatzes verdoppelt. Das bedeutet, dass mit der EBM-Nr. 01640 pro Patient 17,80 Euro statt 8,90 Euro (Orientierungswert 2021) erwirtschaftet werden können. Doch diese Chance, die grundsätzlich für alle Vertragsärzte existiert, besteht nur einmal pro Patient! |
Für das Anlegen, das Überprüfen und Aktualisieren und das Löschen des Notfalldatensatzes stehen die EBM-Nrn. 01640, 01641 und 01642 zur Verfügung. Dafür ist eine extrabudgetäre Vergütung mit dem Orientierungswert vorgesehen. Hinzu kommt, dass speziell für den Zuschlag für die Anlage des Notfalldatensatzes (Nr. 01640) noch bis zum 19.10.2021 eine Verdopplung der Bewertung gilt (160 statt 80 Punkte)!
PRAXISTIPP | Sofern Sie mit Ihrer Praxis über die technischen Voraussetzungen (Informationen hierzu bei KBV online unter iww.de/s4209) sowie die personellen Ressourcen für die Erbringung dieser Leistungen, insbesondere der Anlage des Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte verfügen und evtl. sowieso geplant hatten, diese Leistungen anzubieten, könnte schnelles Handeln von Vorteil sein: Denn für jeden Patienten ist diese Leistung und der damit verbundene Zuschlag nach Nr. 01640 grundsätzlich nur einmal möglich. Gleichzeitig kann sie grundsätzlich auch von jedem anderen Vertragsarzt in Ihrer Umgebung, der ebenfalls die technischen Voraussetzungen erfüllt, erbracht werden. |