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  • · Fachbeitrag · Leserforum GOÄ

    Hygienepauschale bei Leichenschau nicht berechnungsfähig, aber ...

    | FRAGE: „Kann der neue GOÄ-Hygienezuschlag auch bei der Leichenschau abgerechnet werden?“ |

     

    Antwort: Der Zuschlag nach Nr. 245 GOÄ analog (s. AAA 06/2020, Seite 6 ) ist im Rahmen einer Leichenschau nicht berechnungsfähig, da der geforderte Arzt-Patienten-Kontakt nicht vorliegt (Leiche gilt nicht [mehr] als Patient). Doch in den Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (s. iww.de/s3757 ) wird darauf hingewiesen, dass ein erhöhter Zeitaufwand bei besonderen Todesumständen ggf. mit dem Zuschlag nach Nr. 102 GOÄ berechnet werden kann.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 1 | ID 46666188