· Fachbeitrag · Leserforum GOÄ
Hygienepauschale bei Leichenschau nicht berechnungsfähig, aber ...
| FRAGE: „Kann der neue GOÄ-Hygienezuschlag auch bei der Leichenschau abgerechnet werden?“ |
Antwort: Der Zuschlag nach Nr. 245 GOÄ analog (s. AAA 06/2020, Seite 6 ) ist im Rahmen einer Leichenschau nicht berechnungsfähig, da der geforderte Arzt-Patienten-Kontakt nicht vorliegt (Leiche gilt nicht [mehr] als Patient). Doch in den Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (s. iww.de/s3757 ) wird darauf hingewiesen, dass ein erhöhter Zeitaufwand bei besonderen Todesumständen ggf. mit dem Zuschlag nach Nr. 102 GOÄ berechnet werden kann.
Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 1 | ID 46666188