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  • · Fachbeitrag · Änderungen ab dem 1. Januar 2012

    Online-Abrechnung und papierlose Abrechnung mit der KZV: Was kommt auf die Praxen zu?

    | Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) befassen sich zurzeit intensiv mit der Online-Abrechnung. Hintergrund ist, dass durch die anstehende Einführung der papierlosen Abrechnung zwischen KZV und Krankenkasse ab 2012 die Chance bzw. die Notwendigkeit besteht, die Abrechnungsdaten aus der Praxis in der KZV ebenfalls papierlos zu erhalten, also nicht mehr vom Papier erfassen zu lassen oder Disketten einzulesen, sondern die Datensätze direkt aus dem Internet zu laden und weiterzuverarbeiten. In diesem Beitrag zeigen wir auf, wie Sie sich darauf vorbereiten können. |

    Die Rechtslage

    Nachdem der Gesetzgeber bereits 2004 in § 295 Abs. 2 SGB V die Einführung einer papierlosen Abrechnung vorgeschrieben hatte, haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Laufe des Jahres 2010 mit dem „Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung“ (DTA-Vertrag) die Voraussetzungen für die tatsächliche Umsetzung geschaffen. Zusätzlich haben die Vertragspartner eine „Vereinbarung zur Einführung einer papierlosen Abrechnung“ getroffen und es wurde die „Technische Anlage“ entsprechend angepasst. Damit bestehen alle Voraussetzungen, dass die gesetzlichen Vorgaben zum 1. Januar 2012 umgesetzt werden können.

     

    Diese Regelungen betreffen zunächst ausdrücklich nur das Verhältnis zwischen KZVen und den Krankenkassen. In der Vereinbarung zur Einführung einer papierlosen Abrechnung“ sind jedoch auch Regelungen zur Umsetzung der papierlosen Abrechnung zwischen Vertragszahnarzt und KZV getroffen worden. Es werden alle Abrechnungsbereiche - nicht wie bisher nur der Leistungsbereich KCH (Bema-Teil 1) - für die papierlose Abrechnung genöffnet.