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    KZBV: Zahnärzte nicht für unerlaubten Mitschnitt von Patientendaten durch TI-Konnektoren verantwortlich

    Bild: ©Schluesseldienst - pixabay.com

    | Für das Ende Februar 2022 bekannt gewordene unerlaubte Protokollieren von Patientendaten durch TI-Konnektoren von secunet sind Deutschlands Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht verantwortlich zu machen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) fordert den Hersteller und die gematik zur schnellen und umfassenden Aufklärung der Vorwürfe auf. Gleichzeitig kritisiert sie die Bewertung des Vorfalls durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). |

     

    Am 25.02.2022 hatte das CT-Magazin berichtet, dass TI-Konnektoren des Anbieters secunet unerlaubt Patientendaten protokollieren. In einer Stellungnahme zu dem Vorfall hatte daraufhin der BfDI die Zahnarztpraxen in der Verantwortung gesehen. Diese Darstellung weist Dr. Karl Georg Pochhammer, stellvertretender KZBV-Vorsitzender enschieden zurück: Die Zahnärztinnen und Zahnärzte seien gesetzlich verpflichtet, an der Telematik-Infrakstruktur (TI) teilzunehmen und einen Konnektor zu nutzen (vgl. AAZ 12/2021, Seite 12). Wie alle anderen Konnektoren, seien auch die secunet-Produkte von der gematik geprüft und zugelassen worden. Daher seien die gematik und der Hersteller aufgefordert, die Vorwürfe schnellstmöglich aufzuklären und die Zahnärzteschaft umfassend und transparent über die Ergebnisse zu informieren, so der KZBV-Vize.

    Quelle: ID 48079207