· Elektronische Gesundheitskarte
Neue Vereinbarung zur eGK ‒ die Änderungen zum 01.07.2020 und die Umsetzung
| Die Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vom 27.03.2015 (Anlage 10 BMV-Z) wurde mit Wirkung zum 01.07.2020 neu gefasst. Darüber informierte die KZBV in einem Rundschreiben vom 04.03.2020. Die Neufassung trägt im Wesentlichen den Änderungen durch das eHealth-Gesetz zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), zur Online-Prüfung und zum mobilen Kartenterminal Rechnung. Was im Einzelnen geändert wurde und was Sie im täglichen Umgang mit der eGK zu beachten haben, erfahren Sie nachfolgend. |
Die wichtigsten Inhalte der eGK
Unabhängig von den Telematik-Anwendungen, die die Karte gemäß § 291a SGB V unterstützen muss, hat sie nach § 291 SGB V und nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der aktuellen eGK-Vereinbarung folgende Angaben zu enthalten:
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