· Fachbeitrag · Telematik
Abrechnung nach der eGK-Online-Anbindung: Was geschieht demnächst bei Fehlermeldungen?
| Im Zusammenhang mit der künftigen Online-Prüfung der Versichertenstammdaten (VSD) müssen Praxisverwaltungssysteme (PVS) nach dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Prüfnachweise in Form von Pseudo-Gebührennummern erzeugen. Diese werden dann im Rahmen der Abrechnung an die KZVen bzw. an die Krankenkassen übermittelt (siehe auch AAZ 03/2018, Seite 3 ff.). Nachfolgend erläutert AAZ, wie diese Meldungen ‒ zum Teil auch Fehlermeldungen ‒ entstehen und wie ggf. beim Einlesen der eGK damit umzugehen ist. |
Was passiert nach dem Einstecken der eGK?
Beim Einstecken der eGK in das Kartenterminal erfolgt der Online-Abgleich automatisiert. Es wird eine Verbindung zum Versichertenstammdatendienst der Krankenkassen aufgebaut und die Daten auf der Karte werden überprüft. Dabei können drei verschiedene Situationen auftreten:
1. Die Daten der eGK sind auf dem aktuellen Stand
In diesem Fall wird eine entsprechende Meldung durch das PVS erzeugt. Die Karte wird aus dem Terminal entfernt und das weitere Prozedere ist das gleiche wie beim bisherigen Einlesen der Versichertendaten ohne die Online-Prüfung.
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