· Fachbeitrag · Patientenaufklärung
Vereinbarungen: Aus zwei mach eins ‒ eine gute Lösung oder eine mit fatalen Folgen?
von Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn, Leverkusen, sayn-rechenart.de
| Die vielen Formulare, die ein Patient manchmal zu unterzeichnen hat, sind zeitintensiv in der Erstellung, was auch für die Aufklärung gilt. Da kommt gerne einmal die Idee auf, ob man nicht aus zwei Formularen eins gestalten kann. Ob das eine gute Idee ist, zeigt dieser Beitrag (Quelle aller folgenden Formulare: KZBV-Fassungen, online unter iww.de/s7320 ). |
Vereinbarung der Vergütungshöhe und Privatvereinbarung
Ist es zulässig ein Formular zu erstellen, das z. B. sowohl die Vereinbarung einer abweichenden Gebührenhöhe nach § 2 Abs 1 und 2 GOZ (abweichende Vereinbarung; Abb. 1) als auch eine Privatvereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z (Abb. 2, s. u.) umfasst und mit jeweils einer Unterschrift versehen wird?
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Zwischen Patient bzw. Zahlungspflichtigem und Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) werden für folgende Leistungen die aufgeführten Gebühren vereinbart:
Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
Dem Zahlungspflichtigem (oder dessen gesetzlichem Vertreter) wurde eine Ausfertigung dieser Vereinbarung ausgehändigt.
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