· Nachricht · Privatliquidation
Die Bundeszahnärztekammer hat ihren GOZ-Kommentar aktualisiert!
| Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat am 31.10.2018 eine aktualisierte Fassung ihres GOZ-Kommentars veröffentlicht. AAZ wird in der nächsten Ausgabe über die Einzelheiten berichten und die Auswirkungen der Änderungen für die Praxis aufzeigen. Unter den folgenden Links können Sie den Kommentar sowie begleitende Dokumente herunterladen. |
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Dokument | Download unter |
GOZ-Kommentar (pdf, 285 Seiten, ca. 6 MB) | |
Tabellarische Übersicht über die Aktualisierungen | |
Aktualisierter Katalog zahnärztlicher Analogleistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ |
Quelle: ID 45580568