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  • · Fachbeitrag · Prothetik

    Patient verstirbt vor Eingliederung der Versorgung ‒ was wird aus der Abrechnung?

    von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg

    | Bei der Versorgung mit Zahnersatz läuft es manchmal ganz anders als geplant: Der Patient verstirbt im Zuge der Behandlung oder muss in den Justizvollzug, ins Ausland zum Militär. All dies passiert ‒ wie gut ‒ nicht allzu oft, aber es passiert. Neben einem Moment der Betroffenheit heißt es für uns Abrechnende dann: „Wie geht das jetzt, wie war das noch?“ | 

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    Zunächst einmal ist zu klären, wie wir mit den Hinterbliebenen oder ‒ je nachdem, welcher Grund jetzt die Teilabrechnung auslöst ‒ Patienten verbleiben wollen. So schwierig es wird, sollte die Summe eingeholt werden, die angefallen ist. Manche Praxen belassen es (bei gesetzlich Versicherten) möglichst (sofern es offene Beträge abdeckt) beim Kassenanteil bzw. Festzuschuss. Dies ist der einfachste und auch sichere Weg, den Betrag einzutreiben. Bei privat Krankenversicherten ist bei solch einem Vorgehen schon das Gespräch mit den Angehörigen zu suchen ‒ wie viel zahlt der Versicherer?

     

    PRAXISTIPP | Gerade bei verstorbenen Patienten erfordert das Gespräch mit den Angehörigen die richtige Mischung aus Mitgefühl, Eloquenz und Zielstrebigkeit.