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  • · Fachbeitrag · Prothetik

    So vermeiden Sie eine unwirtschaftliche Interimsversorgung ‒ ein Abrechnungsbeispiel

    von Jasmin Klecker, ZMV, ZAMA ‒ Praxismanagement, zama-management.de

    | Viele Interimsversorgungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind unwirtschaftlich. Das liegt u. a. daran, dass die Vorgaben des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Zahnersatz-Richtlinie (online unter iww.de/s10062 ) nicht eingehalten werden (Beitrag unter Abruf-Nr. 49853416 ). Oft werden nur die ansatzfähigen Gebührenpositionen aus dem BEMA berechnet. Wer die zusätzlich vereinbarungs- und berechnungsfähigen Privatleistungen in die Kalkulation einbezieht, kann einen Honorarverlust zumindest im Rahmen halten. |

    Abrechnung rein nach BEMA erwirtschaftet einen deutlichen Verlust

    Dieses Beispiel zeigt die Abrechnung einer Interimsversorgung regio 47‒44 und 35‒37. Wie allzu oft im Praxisalltag werden nur die im BEMA zur Verfügung stehenden Gebührenpositionen angesetzt. Bezogen auf den erforderlichen Honorarumsatz von 370 Euro pro Stunde laut Jahrbuch 2023 der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZBV, siehe weiterführende Hinweise), erwirtschaftet die Praxis einen deutlichen Verlust.

     

    • Beispiel: Interimsprothese im Unterkiefer regio 47‒44 und 35‒37 als Regelversorgung
    Arbeitsablauf
    Planzeit
    BEMA
    Honorar

    Farbbestimmung

    Okklusionsprotokoll

    Fotos vorher

    15 min

    -

    -

    -

    Abformung mit Alginat für einen individuellen Löffel

    Bissnahme ggf. Kontrollbiss

    30 min

    -

    -

    Abformung mit individuellem Löffel

    Bissnahme mit Wachswällen

    30 min

    98a

    30,13 Euro

    Prüfung der Modelle Arbeitsvorbereitung Wachsanprobe

    15 min

    Eingliederung

    15 min

    98b

    98f

    86,23 Euro

    22,86 Euro

    Gesamt

    105 min

    139,22 Euro

    Erzielter Honorarumsatz pro Stunde

    79,55 Euro

    Verlust unter Berücksichtigung des erforderlichen Honorarumsatzes laut KZBV-Jahrbuch (370 Euro pro Stunde)

    - 290,45 Euro

    (- 78,5 %)

    Verlust unter Berücksichtigung eines erforderlichen Honorarumsatzes i. H. v. 185 Euro pro Stunde

    - 105,45 Euro

    (- 57,0 %)