· Fachbeitrag · Telematik
Ergeben sich Änderungen der Abrechnung durch die eGK-Online-Anbindung?
| Laut aktuellen Mitteilungen der KZBV und der KZVen müssen Praxen ihre Praxisverwaltungssysteme (PVS) im Laufe dieses Jahres so erweitern bzw. umstellen, dass eine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten (VSD) möglich wird. Damit stellt sich in der Zahnarztpraxis auch die Frage, ob bzw. wie die Ergebnisse der Online-Prüfung an die KZV zu übermitteln sind und ob sich durch die Übermittlung die Abrechnung gegenüber der KZV inhaltlich etwas ändert. Damit befasst sich dieser Beitrag. |
Bisherige Informationen betreffen vornehmlich die Hardware
Die bisherigen Informationen der KZBV sowie der KZVen zur Online-Prüfung der VSD betreffen hauptsächlich die Frage, welche Hardware-Komponenten erforderlich sind und wie die Refinanzierung dieser Anschaffungen erfolgen wird. Doch was geschieht, sobald die Hardware eingeführt ist?
So läuft die Online-Prüfung durch die Krankenkassen
Bei der Online-Prüfung der VSD wird vom VSD-Fachdienst der jeweiligen Krankenkasse ein Prüfnachweis erzeugt. Dieser enthält unter anderem:
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