· Fachbeitrag · Verwaltung
Aktuelle Anforderungen an Heil- und Kostenpläne: Die Tücke steckt im Detail
| Die Erstellung von Heil- und Kostenplänen (HKP) ist eine Standardleistung jeder Zahnarztpraxis. Während HKP für gesetzlich versicherte Patienten nach genauen Vorgaben zu erstellen sind, gelten für Privatpatienten weit weniger strenge Regeln. Jedoch stellt die neue GOZ zusätzliche Anforderungen auf, die noch nicht in jeder Zahnarztpraxis „angekommen“ sind. Grund genug, die wichtigsten Grundsätze im Umgang mit HKP bei Privatpatienten im Vergleich zu Kassenpatienten einmal grundsätzlich darzustellen. |
HKP für Zahnersatz bei gesetzlich versicherten Patienten
Die Leistungen des Zahnarztes für Zahnersatz müssen mit einem vorgeschriebenen Formular bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Zahnarzt erstellt individuell für den Patienten einen HKP, der sämtliche Informationen über den Befund des gesamten Gebisses, die entsprechende Regelversorgung sowie die geplante tatsächliche Versorgung enthält. Laut § 85 Abs. 2 SGB V kann für die Aufstellung eines HKP bei Zahnersatz keine Vergütung verlangt werden.
Bei der Erstellung des HKP bzw. der Aushändigung an den Patienten ist darauf zu achten, dass der Patient mit seiner Unterschrift bestätigt,
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