· Fachbeitrag · Prothetik
Kunststoffsattel nach BEL-II-Nr. 8027 ‒ welcher Festzuschuss ist abrechenbar?
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Wiederherstellungen an prothetischen Versorgungen gehören zum Tagesgeschäft in Zahnarztpraxen. Dennoch ist die Abrechnung dieser Wiederherstellungen weniger einfach, als es scheint. Bei der Abrechnung muss die Laborrechnung mit dem Honorar und dem Festzuschuss verglichen werden. So ist es auch im Fall mit der BEL-II-Nr. 8027. Was bei der Abrechnung zu beachten ist, lesen Sie im folgenden Praxisfall. |
Geplant ist eine UK-Neuversorgung, erneuerungsbedürftige Zähne der OK-Versorgung sollen mit ausgetauscht werden
Ein 75-jähriger GKV-Versicherter stellt sich zur Routine-Kontrolluntersuchung in der Praxis vor. Bei der Kontrolle der prothetischen Versorgung wird festgestellt, dass die Zähne der Oberkiefer-(OK-)Teleskopprothese stark abgenutzt sind. Da im Unterkiefer (UK) zeitnah eine Neuversorgung geplant ist, sollen im Rahmen dieser Neuversorgung die Zähne der OK-Teleskopprothese ausgetauscht werden.
Wichtig | Die prothetische Neuversorgung im UK ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.
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