· Fachbeitrag · Abrechnung BEMA/GOZ
PZR und PAR-Therapie bei Kassenpatienten: Was ist zusätzlich privat vereinbar, was nicht?
| Im Rahmen von PZR- und PAR-Behandlungen bei Kassenpatienten stellt sich immer wieder die Frage, welche Leistungen nebeneinander berechnungsfähig bzw. zusätzlich vereinbar sind. Nachfolgend werden einige Leseranfragen dazu beantwortet. |
Ist die „Mu“ in gleicher Sitzung neben der PZR berechenbar?
Frage: „Lässt sich bei einem Kassenpatienten neben einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) in gleicher Sitzung die BEMA-Nr. 105 (Mu) für die Anwendung z. B. von CHX Gel 3 % H2O2 in den Taschen berechnen?“
Antwort: Wird eine Erkrankung der Mundschleimhaut lokal medikamentös behandelt, löst dies beim Kassenpatienten die Abrechnung der BEMA-Nr. 105 (Mu) aus. Voraussetzung ist nach der Leistungsbeschreibung der Mu, dass die Behandlung einer Erkrankung der Mundschleimhaut notwendig ist und dass die Behandlung mithilfe von Medikamenten erfolgt.
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