· Fachbeitrag · Abrechnung
Kofferdam & Co. ‒ die Abrechnung dieser Maßnahmen nach BEMA und GOZ
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Die absolute Trockenlegung mit Spanngummi wird im BEMA unter den „Besonderen Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen“ abgerechnet. Die BEMA-Nr. 12 (bMF) umfasst insgesamt vier unterschiedliche Maßnahmen. Im Folgenden wird die Abrechnung der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der GKV genauer erläutert, ebenso die Unterschiede zur privaten Berechnung nach GOZ. |
bMF: vier Maßnahmen ‒ eine Leistungsposition
„Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“, so lautet der Leistungstext der BEMA-Nr. 12. Unabhängig davon, ob eine dieser Maßnahmen erforderlich wird oder gleich mehrere ‒ die bMF kann nur einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich in einer Sitzung abgerechnet werden.
PRAXISHINWEIS | Auch der zahnmedizinische Zusammenhang ist wichtig! Er geht aus der Leistungsbeschreibung hervor: Die Abrechnung steht in Verbindung mit dem Präparieren oder Füllen. |
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