· Fachbeitrag · Abrechnung
Langzeitprovisorium mit einer Tragedauer unter drei Monaten ‒ analog abrechnen oder nicht?
von Sabine Zimmermann, Praxisconsulting Zimmermann, Volkertshausen, www.zahnarztabrechnung.com
| Wie ist eine indirekte festsitzende provisorische Versorgung abzurechnen, wenn die Tragedauer weniger als drei Monate beträgt? Diese Frage wird durchaus kontrovers diskutiert. Teilweise wird davon ausgegangen, dass dann generell eine Analogabrechnung erforderlich ist, andere wiederum meinen, dass in bestimmten Ausnahmefällen über die GOZ abgerechnet werden kann. Der nachfolgende Beitrag klärt auf, wie Sie abrechnen können. |
Die Leistungen mit den Abrechnungsbestimmungen
Für im indirekten Verfahren hergestellte Provisorien enthält die GOZ die Nrn. 7080 und 7090. Die Leistungslegenden und Abrechnungsbestimmungen lauten:
GOZ-Nr. | Leistung | Faktor | Honorar |
7080 | Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung | 2,3 | 77,61 Euro |
7090 | Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied, einschließlich Entfernung | 2,3 | 34,93 Euro |
Abrechnungsbestimmungen
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