· Fachbeitrag · Abrechnung
Wurzelkanalbehandlung eines Molaren: Wann ist das eine Kassenleistung, wann nicht?
| Wurzelkanalbehandlungen von Molaren können nur unter bestimmten Voraussetzungen als vertragszahnärztliche Behandlung zulasten der Krankenkasse erfolgen. Die Abgrenzung fällt mitunter schwer. AAZ gibt Ihnen anhand von praktischen Beispielen Entscheidungshilfen, wann Sie solche Behandlungen als Kassen- und wann als Privatleistungen abrechnen müssen. |
Voraussetzungen für Wurzelbehandlungen als Kassenleistung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zu beachten sind neben den BEMA-Leistungsbeschreibungen insbesondere die Behandlungsrichtlinie für die vertragszahnärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Vorgaben laut Behandlungsrichtlinie
Die Behandlungsrichtlinie für die vertragszahnärztliche Versorgung gibt vor, dass jeder Zahn, der erhaltungsfähig und erhaltungswürdig ist, erhalten werden soll. Eine endodontische Behandlung ist in der Regel angezeigt bei Zähnen mit Erkrankungen oder traumatischen Schädigungen der Pulpa sowie bei Zähnen mit nekrotischem Zahnmark.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig