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  • 22.11.2017 · Fachbeitrag · Abrechnungstipp

    BEMA-Nr. 23 (Ekr) an einem Zahn in derselben Sitzung zweimal berechnungsfähig

    | Die BEMA-Nr. 23 (Ekr) hat zwei unterschiedliche Leistungsinhalte: zum einen die Abnahme einer Krone, zum anderen die Entfernung eines defekten Wurzelstifts. Das führt dazu, dass die EKr u. U. zweimal an einem Zahn abgerechnet werden kann. |