· Fachbeitrag · Abrechnungswissen
Abrechnung einer CMD-Behandlung: Kennen Sie alle Umfeldpositionen?
| Craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD) sind weit verbreitet. Mittlerweile geht man davon aus, dass mindestens 20 Prozent der Bevölkerung von behandlungsbedürftigen CMD-Symptomen betroffen sind. Gut ein Drittel knirscht und presst nachts mit den Zähnen, was Funktionsstörungen im Kausystem auslösen bzw. verstärken kann. Grund genug, sich eingehend mit der Abrechnung von CMD-Therapien zu beschäftigen. |
FAL-/FTL-Therapie vor Zahnersatz!
Das OLG Hamm hat bereits am 4. Juli 2014 entschieden, dass bei Patienten mit einer CMD vor erfolgter prothetischer Behandlung zwingend eine funktionsanalytische und -funktionstherapeutische Behandlung erfolgen muss. Wird die endgültige prothetische Versorgung durchgeführt ohne abzuwarten, gilt dies als grober Behandlungsfehler, da der Erfolg der Versorgung als gefährdet angesehen wird - auch wenn der Patient augenblicklich beschwerdefrei ist (Az. 26 U 131/13, Abruf-Nr. 142650).
Damit gilt: Wurde dem Patienten - auch dem GKV-Patienten - in der Vergangenheit bereits eine CMD-Behandlung zuteil, egal welcher Art, muss vor der Versorgung mit Zahnersatz eine Funktionsanalyse stattfinden!
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig