· Fachbeitrag · Abrechnungswissen
Über die Abrechnung von Schienungen entscheidet die Indikation
| Zur Stabilisierung und Fixierung können einzelne oder mehrere Zähne miteinander verbunden - oder geschient - werden. Das ist oftmals bei bereits gelockerten oder gefährdeten Zähnen erforderlich. Die gelockerten Zähne werden dabei mit anderen, nicht gelockerten Zähnen verbunden. Häufig handelt es sich um Unfallversorgungen oder um parodontal geschädigte Zähne. Auch im Zusammenhang mit Kiefergelenkserkrankungen oder Fehlbelastungen treten Zahnlockerungen auf. Näheres zu den Abrechnungsmodalitäten erfahren Sie nachfolgend. |
Zur Verfügung stehende Techniken
Zur Schienung gelockerter Zähne stehen verschiedene Techniken zur Verfügung. Je nach Art der Schienung werden dazu Kunststoffe, spezielle titanverstärkte Bänder, Netze, Glasfaserbänder oder laborgefertigte Schienen verwendet. Auf diese Weise versucht man, den drohenden Zahnverlust zu vermeiden.
Abgrenzung: Abrechnung nach GOÄ oder BEMA?
Bei der Abrechnung der unterschiedlichen Schienungen stellt sich häufig die Frage: „Kann auf GOÄ-Positionen zugegriffen werden oder sind BEMA-Positionen aus dem Bereich der Aufbissbehelfe (Teil 2) ansatzfähig?“ Bei der Klärung dieser Frage hilft die jeweils vorliegende Indikation. Während Schienungen als Unfallfolge nach GOÄ abgerechnet werden, kann die Fixierung und Stabilisierung von Zähnen im Zusammenhang mit einer systematischen PAR-Therapie nach den „K-Positionen“ des BEMA abgerechnet werden.
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