· Fachbeitrag · Ästhetische Zahnheilkunde
So rechnen Sie eine Odontoplastik bei gesetzlich und privat versicherten Patienten richtig ab
von Anita Göbel (geb. Koschny), Hummeltal, dental-consulting.net
| Eine Odontoplastik ist die Umformung des Zahnes. Sie wird häufig im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung oder einer Parodontitistherapie durchgeführt, aber auch, um kosmetische Defizite minimalinvasiv auszugleichen (für Indikationen siehe Exkurs am Ende des Beitrags). In der Praxis werden oft „Gefälligkeitsfüllungen” zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des Budgets erbracht. Wie Sie dies vermeiden, zeigt dieser Beitrag anhand von drei Beispielen. |
Die Analogabrechnung ist Fluch und Segen zugleich
Die Odontoplastik ist weder in der GOZ noch im BEMA abgebildet und kann nur als Analogposition wie in nachfolgendem Beispiel abgerechnet werden:
| ||||
Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Zahnumformung in Adhäsivtechnik | 1709 | 96,12 Euro | 221,07 Euro | 336,41 Euro |
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