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  • 07.01.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Ablehnende Urteile zur GOZ-Nr. 2197 neben Kompositfüllungen

    | In AAZ 09/2014 hatten wir Sie über das Urteil des Amtsgerichts (AG) Bonn vom 28. Juli 2014 (Az. 116 C 148/13) informiert, das – als erstes Urteil in dieser Sache – die Nebeneinanderberechenbarkeit der GOZ-Nrn. 2197 „Adhäsive Befestigung“ und 2120 „Kompositrestauration, mehr als dreiflächig“ bejaht hatte. Es war jedoch nur eine Frage der Zeit, dass andere, gegebenenfalls auch anderslautende Entscheidungen ergehen würden. Letzteres ist zwischenzeitlich passiert. |