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  • 24.03.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    AG Karlsruhe: Individuelle Vergütungsvereinbarung auch bei erheblicher Überschreitung des GOZ-Gebührenrahmens wirksam

    | Der Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ ist auch dann wirksam und verstößt nicht per se gegen die guten Sitten, wenn der gesetzlich vorgesehene Gebührenrahmen um ein Vielfaches überschritten wird. Dies hat das Amtsgericht (AG) Karlsruhe am 4. September 2015 entschieden (Az. 6 C 1670/15, Abruf-Nr. 146698 ). |