24.03.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
AG Karlsruhe: Individuelle Vergütungsvereinbarung auch bei erheblicher Überschreitung des GOZ-Gebührenrahmens wirksam
| Der Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ ist auch dann wirksam und verstößt nicht per se gegen die guten Sitten, wenn der gesetzlich vorgesehene Gebührenrahmen um ein Vielfaches überschritten wird. Dies hat das Amtsgericht (AG) Karlsruhe am 4. September 2015 entschieden (Az. 6 C 1670/15, Abruf-Nr. 146698 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig