· Begleitleistungen
Abrechnung von Begleitleistungen ‒ welcher Leistungsbereich ist richtig?
| Bei den vertragszahnärztlichen Leistungen ist üblicherweise klar geregelt, über welchen Leistungsbereich diese jeweils abzurechnen sind. Das trifft insbesondere für kieferorthopädische Leistungen, prothetische Versorgungen oder auch die Leistungen bei der parodontal-chirurgischen Behandlung zu. Für die konservierend-chirurgischen Begleitleistungen stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, wie diese richtig zuzuordnen sind. |
Hintergrund
Für die kieferorthopädischen Leistungen (BEMA-Teil 3) gilt, dass der Kieferorthopäde die KCH-Begleitleistungen mit den kieferorthopädischen Leistungen zusammen als einen zusammenhängenden Abrechnungsfall im Rahmen der Quartalsabrechnung KFO einreichen muss. Die Praxisverwaltungssysteme und die Abrechnungssoftware in der KZV stellen beide Leistungskomplexe zwar getrennt dar, um die Zuordnung des richtigen Punktwerts und die budgettechnische Zuordnung sicherzustellen, aber letztlich übermittelt die Praxis nur einen gemeinsamen Quartalsfall für jeden Patienten.
Bei Zahnersatzleistungen können aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen nur die Leistungen aus dem BEMA Teil 5 (ZE) über den Heil- und Kostenplan abgerechnet werden. Die KCH-Begleitleistungen werden gesondert vom Zahnarzt im Rahmen der Quartalsabrechnung über KCH abgerechnet. Das gilt z. B. auch für eine Aufbaufüllung vor der Überkronung eines Zahns.
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