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  • · Nachricht · BEMA-Änderung

    Einflügelige Adhäsivbrücke ab 1. Juli 2016 im BEMA: Nun gibt es dafür auch Festzuschüsse

    | Bislang gab es für einflügelige Adhäsivbrücken weder Festzuschüsse noch waren sie Bestandteil des BEMA. Das wird sich zum 1. Juli 2016 ändern: Die bisherige BEMA-Nr. 93 (Adhäsivbrücke mit Metallgerüst) wird aufgesplittet in die BEMA-Nrn. 93a (einflügelige Adhäsivbrücke) und 93b (zweiflügelige Adhäsivbrücke). Auch die Festzuschuss-Richlinien werden entsprechend angepasst. |

     

    Die vorgesehenen Änderungen müssen noch durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt werden - was jedoch als Formsache gilt. In der Juni-Ausgabe von AAZ Abrechnung akuell werden wir detailliert über die Neuerungen berichten - mit vielen Abrechnungsbeispielen!

    Quelle: ID 44065900