· BEMA-Änderung
G-BA verabschiedet neue Richtlinie für PAR-Behandlungen ‒ der Fahrplan
| Kurz vor Weihnachten hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Richtlinie für die systematische Behandlung der Parodontitis beschlossen. Ziel der Richtlinie ist vor allem, auch bei schwierigen Erkrankungsverläufen optimale Therapieerfolge erreichen zu können. Die Richtlinie regelt die Befundung nach Stadium und Grad der Parodontitis und die sich daraus ergebenden Behandlungsempfehlungen (Entwurf online unter iww.de/s4429 ). Sie soll am 01.07.2021 in Kraft treten. Dann sollen auch die entsprechenden BEMA-Änderungen stehen und wirksam werden. |
Neue Richtlinie betont Gesprächsleistungen
In der neuen PAR-Richtlinie sind die einzelnen Schritte einer systematischen Diagnostik und Behandlung von Parodontopathien detailliert beschrieben. Festgelegt ist, dass Zahnärzte vor der Therapieplanung Stadium und Grad der Erkrankung erheben und Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen abklären müssen. Im anschließenden Aufklärungs- und Therapiegespräch werden auf Basis der Befunde die weiteren möglichen Schritte besprochen. Ebenfalls soll in diesem Gespräch vermittelt werden, wie notwendig es ist, dass Patienten den Behandlungsprozess aktiv unterstützen.
Wichtig | Die allgemeinen Regelungen in der Behandlungsrichtlinie zum Parodontitis-Screening per Parodontalem Screening Index (PSI) sowie die Definition des Umfangs der vertragszahnärztlichen Versorgung von parodontalen Erkrankungen, die nicht der systematischen Behandlung zuzuordnen sind, bleiben gleich. Hierbei geht es insbesondere um Akutformen der Parodontitis.
Umsetzung ab dem 3. Quartal 2021 geplant
Die Beschlüsse zur Richtlinie und zur Anpassung der geltenden Behandlungsrichtlinie müssen noch durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft werden. Im Falle der Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger treten sie am 01.07.2021 in Kraft.
Das neue Vorgehen zur systematischen Diagnostik und Behandlung von Parodontopathien kann von Zahnärzten erbracht werden, nachdem der Bewertungsausschuss der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes die Höhe der zahnärztlichen Vergütung festgelegt hat. Dies soll voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 der Fall sein. Bis dahin können die bisherigen Leistungen zur Parodontitisbehandlung unverändert in Anspruch genommen werden.
Patient muss sich die Behandlung von seiner Kasse genehmigen lassen
Die systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen gemäß der neuen Richtlinie muss von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten vorab genehmigt werden. Das Nähere zur Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren wird im Bundesmantelvertrag ‒ Zahnärzte (BMV-Z) geregelt.