· BEMA & GOZ
Abrechnungsvielfalt bei Aufbaufüllungen: So bekommen Sie diese in den Griff
von Yvonne Lindner, Referentin, Geschäftsführerin AbrechnungPlus, Arnstadt, abrechnungplus.de
| Bei Aufbaufüllungen gibt es vielfältige Abrechnungsmöglichkeiten. Das macht die Abrechnung mitunter schwierig. Je nach erbrachtem Leistungsinhalt gilt es, die Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ zu beachten und die Zuzahlungen korrekt zu berechnen. Der Beitrag zeigt auf, wann welche Abrechnungsmöglichkeit zutrifft und was dabei zu beachten ist. |
Aufbaufüllungen für Zahnersatz im BEMA
Gemäß den BEMA-Abrechnungsbestimmungen ist das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone nach der BEMA-Nr. 13a oder 13b abzurechnen. Die Leistungsbeschreibung lautet wie folgt:
| ||
BEMA | Leistungstext | Punkte |
13 | Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren | |
13a (F1) | einflächig | 32 |
13b (F2) | zweiflächig | 39 |
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