· Fachbeitrag · Berechnung von Zuschlägen
Zuschläge für Leistungen außerhalb der Sprechstunde berechnen: So ist es richtig!
von Anita Koschny, Dental Consulting, Neustadt Aisch
| Werden zahnärztliche Leistungen außerhalb der Sprechstunde erbracht, berechtigt dies häufig zum Ansatz von Zuschlagspositionen. Was beim Berechnen dieser Zuschläge bei Kassen- und bei Privatpatienten zu beachten ist, wird in diesem Beitrag erläutert. |
Was bei der Abrechnung des Zuschlags 03 zu beachten ist
So rechnen Sie den Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde beim GKV-Patienten ab:
Kassenpatient (BEMA) | Bestimmungen |
BEMA-Nr. 03 Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20.00 Uhr bis 8.00 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen
Wird eine dringend notwendige zahnärztliche Leistung ausgeführt, so erhält der Zahnarzt den einmaligen Zuschlag nur, sofern er nicht während dieser Zeit üblicherweise seine Sprechstunde abhält oder seine Bestellpraxis ausübt oder wenn der Kranke nicht bereits vor Ablauf der Sprechstunde in den Praxisräumen des Zahnarztes anwesend war. |
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig