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  • · Fachbeitrag · Berechnung von Zuschlägen

    Zuschläge für Leistungen außerhalb der Sprechstunde berechnen: So ist es richtig!

    von Anita Koschny, Dental Consulting, Neustadt Aisch

    | Werden zahnärztliche Leistungen außerhalb der Sprechstunde erbracht, berechtigt dies häufig zum Ansatz von Zuschlagspositionen. Was beim Berechnen dieser Zuschläge bei Kassen- und bei Privatpatienten zu beachten ist, wird in diesem Beitrag erläutert. |

    Was bei der Abrechnung des Zuschlags 03 zu beachten ist

    So rechnen Sie den Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde beim GKV-Patienten ab:

     

    Kassenpatient (BEMA)
    Bestimmungen

    BEMA-Nr. 03

    Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20.00 Uhr bis 8.00 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen

     

    Wird eine dringend notwendige zahnärztliche Leistung ausgeführt, so erhält der Zahnarzt den einmaligen Zuschlag nur, sofern er nicht während dieser Zeit üblicherweise seine Sprechstunde abhält oder seine Bestellpraxis ausübt oder wenn der Kranke nicht bereits vor Ablauf der Sprechstunde in den Praxisräumen des Zahnarztes anwesend war.

    • Berechenbar außerhalb der Sprechstunde
    • Berechenbar bei eingeteiltem Notdienst
    • Berechenbar bei telefonischen Beratungen außerhalb der Sprechstunden
    • Berechenbar je Sitzung
    • Neben Ä1 in gleicher Sitzung möglich
    • Außer an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht muss bei der Abrechnung die Uhrzeit angegeben. werden
    • Bei erneuter Sitzung auch mehrmals am Tag berechnungsfähig, sofern es sich um einen Notfall handelt und keine Terminvereinbarung erfolgt ist