22.02.2018 · Fachbeitrag · BG/UV-Abrechnung
Können einem UV-Patienten Mehraufwendungen nach GOZ in Rechnung gestellt werden?
| Werden Versicherte aufgrund eines Unfalls in der Zahnarztpraxis behandelt, so wird über den Unfallversicherungsträger nach dem „Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen“ – kurz BU – abgerechnet. Die Gebühren sind allerdings niedriger als in der GOZ. Regelmäßig stellt sich daher die Frage, unter welchen Umständen dem Patienten Mehrkosten im Zusammenhang mit Zahnersatz in Rechnung gestellt werden können. |
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